Steinhausen an der Rottum ist die höchstgelegene Gemeinde im südöstlichen Teil des Landkreises Biberach in Oberschwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
2152 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88416
Vorwahl
07352
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aberle, Allgayer, Dangelmaier, Ehrensberg, Einöde, Englisweiler, Floris, Griesers, Metzger, Aberle, Allgayer, Dangelmaier, Ehrensberg, Einöde, Englisweiler, Floris, Griesers, Metzger
Adressen:
1. Gemeinde Steinhausen an der Rottum
Hauptstraße 21
88416 Steinhausen an der Rottum
2. Ordnungsamt Steinhausen an der Rottum
Hauptstraße 21
88416 Steinhausen an der Rottum
3. Finanzamt Biberach
Bahnhofstraße 3
88400 Biberach an der Riss
Gemeinde Steinhausen an der Rottum – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.