Steinhausen an der Rottum ist die höchstgelegene Gemeinde im südöstlichen Teil des Landkreises Biberach in Oberschwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
2152 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88416
Vorwahl
07352
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aberle, Allgayer, Dangelmaier, Ehrensberg, Einöde, Englisweiler, Floris, Griesers, Metzger, Aberle, Allgayer, Dangelmaier, Ehrensberg, Einöde, Englisweiler, Floris, Griesers, Metzger
Adressen:
1. Gemeinde Steinhausen an der Rottum
Hauptstraße 21
88416 Steinhausen an der Rottum
2. Ordnungsamt Steinhausen an der Rottum
Hauptstraße 21
88416 Steinhausen an der Rottum
3. Finanzamt Biberach
Bahnhofstraße 3
88400 Biberach an der Riss
Gemeinde Steinhausen an der Rottum – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.